Ausbildung zum Bediener für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen

(gemäß DGUV Regel 500 Kap. 2.1 und DGUV Grundsatz 308-008)

Die DGUV Regel enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und Bedienung von Hubarbeitsbühnen.

 

Ein Unternehmer darf nur Personen mit dem selbstständigen Führen von Hubarbeitsbühnen beauftragen, die ausgebildet sind und ihm diese Befähigung durch eine Prüfung nachgewiesen haben.

Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne und Art des Einsatzes.

 

Zielgruppe:

  • Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen müssen

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung nach den Grundsätzen G25

 

Inhalte:

  • Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
  • Anforderungen an den Bediener nach DGUV Grundsatz 308-008
  • Inbetriebnahme, tägliche Einsatzprüfung
  • Handhabung und Verhalten während des Betriebes
  • Verfahren mit personenbesetztem Lastaufnahmemittel
  • Rückhalteeinrichtungen
  • Einsatz von Hebebühnen in der Nähe elektrischer Freileitungen
  • Erläuterung von Aufstellvarianten, Abstützungen
  • Praktische Durchführung des Aufbaus und des Bedienens
  • Theoretische und praktische Prüfung

 

Abschluss:

  • Bedienerausweis mit Ausbilderstempel der IAG Lehre
  • Teilnahmezertifikat incl. Ausbildungsunterlagen

 

Dauer / Kosten:

  • 1 bis 2 Tage, je nach Bauart (Scherenbühne, Teleskop-, Gelenkteleskop- und LKW-Hubarbeitsbühnen)
  • Preise bitte anfragen
Zum Ausdrucken: Informationen zur Ausbildung zum Bediener für Hubarbeitsbühnen
Ausb Bediener für Hubarbeitsbühnen.pdf
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