Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

- Stand: Januar 2018 -

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle kundenspezifischen Dienstleistungen der Firma AKS Akademie für Arbeitsschutz.

 

2. Kosten für Besichtigung / Beratung im Vorfeld

Bevor AKS Akademie für Arbeitsschutz eine Ausbildung/Unterweisung in den Räumlichkeiten und an den Geräten des Auftraggebers durchführt, ist es manchmal erforderlich zur Abklärung technischer Details eine Besichtigung vor Ort durchzuführen. Die dafür entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt und im Rahmen seiner Anfrage in Rechnung gestellt. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, ist diese Leistung kostenfrei.

 

3. Vertragsabschluss

Die Basis für den Vertragsabschluss ist ein detailliertes, verbindliches Angebot von AKS Akademie für Arbeitsschutz und eine rechtsverbindliche Annahme des Auftraggebers. Beides bedarf der Schriftform.

 

4. Rücktritt

Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.

 

4.1 Rücktritt des Auftraggebers

Für Aufträge, die weniger als sieben Tage vor dem Ausbildungs-/Unterweisungstermin zurückgezogen werden, wird die Ausbildungs-/Unterweisungsgebühr zu 50 % berechnet. Die Firma AKS Akademie für Arbeitsschutz kann dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten für die Vorbereitung der Ausbildung/Unterweisung in Rechnung stellen. Geht der Rücktritt am Tag der angesetzten Ausbildung/Unterweisung ein, so ist die Vergütung in voller Höhe zu zahlen.

 

4.2 Rücktritt von AKS Akademie für Arbeitsschutz

AKS Akademie für Arbeitsschutz behält sich den Rücktritt vom Vertrag aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, zum Beispiel kurzfristiger Ausfall von Dozenten oder technische Gründe, vor. Vor Ausübung dieses Rücktrittrechts wird AKS Akademie für Arbeitsschutz versuchen, andere geeignete Dozenten mit der Durchführung zu beauftragen oder diese auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern die Möglichkeit dazu besteht und der Auftraggeber einverstanden ist. Solche Veränderungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Tritt AKS Akademie für Arbeitsschutz weniger als sieben Tage vor dem vereinbarten Beginn der Ausbildung/Unterweisung zurück, so werden dem Auftraggeber seine bis dahin nachweislich hierfür angefallenen Kosten erstattet, soweit AKS Unterweisungsservice die Gründe für den Rücktritt schuldhaft verursacht hat.

 

5. Zahlungsbedingungen

Für die Ausbildungen/Unterweisungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich der anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Die Rechnungsstellung bei einzelnen Ausbildungen/Unterweisungen erfolgt unverzüglich nach Leistungserbringung. Bei Ausbildungen über einen längeren Zeitraum (länger als 2 Monate) wird die Leistung anteilig abgerechnet.

Die Ausbildungs-/Unterweisungsgebühren sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

 

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Führt die Firma AKS Akademie für Arbeitsschutz die vereinbarten Ausbildungen/Unterweisungen im Betrieb des Auftraggebers durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Schulungsräume unentgeltlich zur Verfügung.

Technische Voraussetzungen (zum Beispiel Betriebsmittel), die zur Erbringung der vereinbarten Leistung im Betrieb des Auftraggebers nötig sind, wird dieser, soweit nicht anders vereinbart, spätestens zu Beginn der Ausbildung/Unterweisung auf eigene Rechnung funktionsfähig bereitstellen. AKS Akademier für Arbeitsschutz wird dem Auftraggeber Art und Umfang der technischen Voraussetzungen rechtzeitig bekannt geben. Zur Verfügung gestellte Betriebsmittel müssen den technischen Regeln und den jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Für den betriebssicheren Zustand dieser Betriebsmittel unter Einhaltung der Prüffristen ist der Auftraggeber verantwortlich.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine an den Ausbildungen/Unterweisungen teilnehmenden Mitarbeiter/-innen darauf hinzuweisen, dass die am Veranstaltungsort gültigen Sicherheitsbestimmungen bzw. die Hausregeln einzuhalten sind und den Anweisungen des Dozenten Folge zu leisten ist. Geschieht dies nicht, so kann der Dozent einzelne Teilnehmer ausschließen und bei erheblicher Störung oder Sicherheitsgefährdung des Dozenten die Schulung der Teilnehmer beenden.

 

7. Urheberschutz

Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmern/Teilnehmerinnen einer Ausbildung/Unterweisung zur Verfügung gestellt. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von AKS Akademie für Arbeitsschutz in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlicher Wiedergabe benutzt werden. Bei nachgewiesenen Verstößen bleiben rechtliche Schritte vorbehalten.

 

8. Verwendung von Daten der Teilnehmer/-innen

Die übermittelten Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz von AKS Akademie für Arbeitsschutz zweckgebunden verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 

9. Haftung

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf.

Druckversion | Sitemap
© AKS Akademie für Arbeitsschutz