Ausbildung zum Anschlagen von Lasten

(gemäß DGUV Regel 500 Kap. 2.8 und DGUV Information 209-013)

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Regel 500 Kap. 2.8  (Anschläger) enthält Vorgaben zum sicheren Anschlagen von Lasten.

 

Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, nutzt man Anschlag- und Lastaufnahmemittel.

 

Der "Anschläger" trägt bei diesen Tätigkeiten eine äußerst hohe Verantwortung.

 

Entscheidend für das sichere Anschlagen und den sicheren Transport sind insbesondere das Verhalten und die Kenntnisse des Anschlägers.

 

Aus diesem Grund muss dieser Personenkreis über den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Anschlagmitteln unterwiesen sein.

Diese Ausbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse zum fachgerechten und sicheren Einsatz von Anschlag- und Lastaufnahmemittel sowie zum vorzeitigen Erkennen von Mängeln und Verschleißerscheinungen. 

 

Die Schulungsteilnehmer erlernen, geeignete Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel auszuwählen und das Anschlagen der Last fachgerecht und selbstständig durchzuführen.

Zielgruppe:

  • Personen, die Lasten selbstständig anschlagen müssen

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung nach den Grundsätzen G25

 

Inhalte:

  • Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben nach DGUV Information 209-013
  • Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
  • Richtiges Anschlagen von Lasten
  • Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport
  • Tragfähigkeit von Anschlagmitteln, Neigungswinkel
  • Belastungstabellen nach DGUV Information 209-021
  • Verschleißerscheinungen und Ablegereife
  • Prüfen von Anschlagmitteln

 

Abschluss:

  • Teilnahmezertifikat incl. Ausbildungsunterlagen

 

Dauer / Kosten:

  • 1 bis 2 Tage
  • Preise bitte anfragen
Zum Ausdrucken: Informationen zur Anschlägerausbildung
Anschlägerausbildung AKS.pdf
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