Ausbildung zum Gabelstaplerführer

(gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001)

Die DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge) enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Flurförderfahrzeugen.

 

Nach § 7 der DGUV Vorschrift 68 darf ein Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern beauftragen, die ausgebildet sind und ihm diese Befähigung durch eine Prüfung nachgewiesen haben.

Sie erhalten im Rahmen dieser Ausbildung einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Vorschriften, und in Form von praktischen Übungen werden Ihnen die Grundlagen zur Bedienung von Flurförderfahrzeugen vermittelt.
 

Zielgruppe:

  • Personen, die Flurförderfahrzeuge bedienen müssen
    (Frontgabelstapler, Mitgängerflurförderfahrzeuge, Deichselstapler usw.)

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Geistige und körperliche Eignung nach den Grundsätzen G25

 

Inhalte:

  • Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
  • Anforderungen an den Gabelstaplerfahrer nach DGUV 308-001
  • Fahrer- und Unternehmerpflichten, tägliche Einsatzprüfung
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen, physikalische Grundlagen
  • Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
  • Vor-Ort-Einweisung in die Gabelstapler
  • Theoretische und praktische Prüfung incl. Fahrübungen mit und ohne Last

 

Abschluss:

  • Gabelstaplerführerschein mit Ausbilderstempel der IAG Lehre
  • Teilnahmezertifikat incl. Ausbildungsunterlagen

 

Dauer / Kosten:

  • 1 bis 2 Tage
  • Preise bitte anfragen
Zum Ausdrucken: Informationen zur Ausbildung zum Gabelstaplerführer
Staplerführerausbildung AKS.pdf
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