Jährliche Unterweisung für Benutzer von Winden, Hub- und Zuggeräten

(gemäß DGUV Vorschrift 54 § 24)

Winden, Hub- und Zuggeräte sind Geräte, die zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten verwendet werden.

 

Der Unternehmer darf das selbstständige Betätigen der Geräte nur an Versicherte beauftragen, die hierzu geeignet und unterwiesen sind.

 

Sie erhalten in diesem Lehrgang eine fundierte Basis und praktische Anleitungen zum Thema Handhebezeuge.

 

Oftmals kennen die Mitarbeiter nicht die sicherheitsrelevanten Faktoren, die sie beim Umgang mit Lasten durch Handhebezeuge benötigen.

 

Um das Unfallrisiko durch unsachgemäße Anwendung zu reduzieren, schulen wir gerne Ihre Mitarbeiter.

Zielgruppe:

  • Personen, die Lasten mit Winden, Hub- und Zuggeräten bewegen müssen

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung nach den Grundsätzen G25

 

Inhalte:

  • Bestimmungen und Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben und Pflichten der Versicherten nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Technik und Aufbau der Handhebezeuge
  • Seil- und Kettenzüge (Hebel und Flaschenzug)
  • Elektro- und Druckluftzüge mit Seil oder Kette
  • Hydraulische Kolbengeräte und Heber
  • Einsatz von Handhebezeugen
  • Kriterien der Ablegereife
  • Hinweise für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

 

Abschluss:

  • Teilnahmezertifikat incl. Unterweisungsunterlagen

 

Dauer / Kosten:

  • 1 bis 2 Tage
  • Preise bitte anfragen
Zum Ausdrucken: Informationen zur Unterweisung von Bedienern für Winden, Hub- u. Zuggeräte
Unterw Bediener Winden Hub-u Zuggeräte.p[...]
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