Ausbildung zum Bediener für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen
(gemäß DGUV Regel 500 Kap. 2.1 und DGUV Grundsatz 308-008)
Die DGUV Regel enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und Bedienung von Hubarbeitsbühnen.
Ein Unternehmer darf nur Personen mit dem selbstständigen Führen von Hubarbeitsbühnen beauftragen, die ausgebildet sind und ihm diese Befähigung durch eine Prüfung nachgewiesen haben.
Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne und Art des Einsatzes.
Zielgruppe:
Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen müssen
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
Arbeitsmedizinische Untersuchung nach den Grundsätzen G25
Inhalte:
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
Anforderungen an den Bediener nach DGUV Grundsatz 308-008
Inbetriebnahme, tägliche Einsatzprüfung
Handhabung und Verhalten während des Betriebes
Verfahren mit personenbesetztem Lastaufnahmemittel
Rückhalteeinrichtungen
Einsatz von Hebebühnen in der Nähe elektrischer Freileitungen
Erläuterung von Aufstellvarianten, Abstützungen
Praktische Durchführung des Aufbaus und des Bedienens
Theoretische und praktische Prüfung
Abschluss:
Bedienerausweis mit Ausbilderstempel der IAG Lehre
Teilnahmezertifikat incl. Ausbildungsunterlagen
Dauer / Kosten:
1 bis 2 Tage, je nach Bauart (Scherenbühne, Teleskop-, Gelenkteleskop- und LKW-Hubarbeitsbühnen)