Ausbildung zum Kranführer

(gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003)

Die DGUV Vorschrift 52 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und Bedienung von Kranen vor.

 

Ein Unternehmer darf nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen,

- die ausgebildet sind und

- durch eine Prüfung ihre Befähigung nachgewiesen haben. 

 

 

Sie erhalten im Rahmen der Kranführerausbildung einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Vorschriften.

 

Durch praktische Übungen werden Ihnen die Grundlagen zur Bedienung von Kranen vermittelt.

Zielgruppe:

  • Personen, die Krane bedienen müssen.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung nach den Grundsätzen G25

 

Inhalte:

  • Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
  • Anforderungen an den Kranführer nach DGUV 52 und DGUV 309-003
  • Physikalische Grundlagen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Anschlagmittel und Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Kraneinsatz, praktische Fahrübungen
  • Theoretische und praktische Prüfung

 

Abschluss:

  • Kranführerschein mit Ausbilderstempel der IAG Lehre
  • Teilnahmezertifikat incl. Ausbildungsunterlagen

 

Dauer / Kosten:

  • 1-2 Tage, je nach Bauart
  • Preise bitte anfragen

 

Zum Ausdrucken: Informationen zur Ausbildung zum Kranführer
Kranführerausbildung AKS.pdf
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