(gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003)
Die DGUV Vorschrift 52 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und Bedienung von Kranen vor.
Ein Unternehmer darf nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen,
- die ausgebildet sind und
- durch eine Prüfung ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Sie erhalten im Rahmen der Kranführerausbildung einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Vorschriften.
Durch praktische Übungen werden Ihnen die Grundlagen zur Bedienung von Kranen vermittelt.
Zielgruppe:
Voraussetzungen:
Inhalte:
Abschluss:
Dauer / Kosten: